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25.01.2019

11. Interdisziplinäres Uro-Onkologisches Symposium 2019
Veranstalter: Universitätsspital Zürich (https://usz-microsite.ch/uro-oncologic-symposium/)
Zürich / Schweiz

15. – 18.04.2019

2019 Aging in America Conference
Veranstalter: American Society on Aging  (https://www.asaging.org/)
New Orleans / USA 

15. – 17.05.2019

XIV. Kongress der DGGPP
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (http://www.dggpp.de)
Essen / Deutschland

23. – 25.05.2019

15. Berliner Krebskongress
Veranstalter: Vivantes Tumorzentrum (
www.vivantes-tumorzentrum.de)
Berlin / Deutschland

10. – 12.07.2019

The British Society of Gerontology 48th Annual Conference
Veranstalter: British Society of Gerontolgy (BSG) (
www.britishgerontology.org)
Liverpool / Großbritannien

05. – 07.09.2019

Gerontologie und Geriatrie Kongress 2019
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e. V. (www.dggeriatrie.de)
Frankfurt / Deutschland

21. – 23.11.2019

43. Wissenschaftlicher Kongress der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL® - Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention (https://www.hochdruckliga.de/)

Berlin / Deutschland

Statuten

Sitz der internationalen gerontologischen Forschungsgesellschaft GERO ist Kreuzlingen / Schweiz. Die Gesellschaft ist wegen Förderung der Wissenschaften und der Völkerverständigung im allgemeinen schweizerischen Interesse als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und ausschliesslich selbstlos tätig.

Auszug aus den Statuten:
 

§2 Die Gesellschaft versteht sich als eine freie und unabhängige, dem humanistischen Gedankengut verpflichtet internationale Privatinitiative zur Förderung der Wissenschaften und der Völkerverständigung ohne Ansehen der Rasse, der Religion, der politischen Partei oder der Weltanschauung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der internationalen wissenschaftlichen Forschung auf den Gebieten der Gerontologie, der Geriatrie und verwandter Wissenschaften mit dem Ziel, die medizinischen, ökonomischen und ökologischen Lebensbedingungen alter Menschen zu verbessern.
§7 Förderer der Gesellschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die vorstehenden Zwecke der Gesellschaft finanziell zu fördern bereit ist. Die Förderschaft beginnt mit der Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und beschränkt sich auf die finanzielle Unterstützung der Gesellschaftszwecke durch regelmässig zu leistende Förderbeiträge.
§8 Organe der Gesellschaft sind:
  1. der Akademische Senat
  2. der Wissenschaftliche Beirat
  3. der Vorstand (Generalsekretariat)
  4. die Generalversammlung
  5. die Revisionsstelle
§14 Die Gesellschaft stiftet den Internationalen GERO-Preis. Der Preis wird in Form eines Wissenschafts-preises für hervorragende wissenschaftliche Leistungen sowie in Form eines Publizistikpreises für herausragende journalistische Arbeiten im Sinne des Gesellschaftszwecks nach Möglichkeit jährlich vergeben. Der Preis wird darüber hinaus in der Sonderform eines Kulturpreises von Fall zu Fall an Kulturschaffende und Künstler vergeben, die sich im Sinne des Gesellschaftszwecks in ungewöhnlicher Weise verdient gemacht haben.
§15 Die Gesellschaft stiftet den Internationalen Hilfsfond für alte Menschen. Aus Mitteln des Fonds werden auf Antrag soziale, medizinische und ökologische Projekte für kranke bzw. behinderte alte Menschen finanziell gefördert.
§18 Die Gesellschaft kann jederzeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere solchen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, zusammenarbeiten. Sie kann dazu auch zentrale Einrichtungen mit solchen Organisationen gemeinsam unterhalten oder derartigen Organisationen finanzielle Mittel oder Darlehen entgeltlich oder unentgeltlich überlassen bzw. sich an solchen Organisationen beteiligen.

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